PLATZORDNUNG


 

1. Straßenrollen und Schläger, die auf Straßenplätzen gespielt wurden, sind verboten.
Es sind nur abriebfeste Rollen erlaubt.


2. Die Inliner dürfen erst im Stadion angezogen werden, d. h., dass das Stadion in den Pausen nicht auf Inlinern verlassen werden darf. Ausnahme ist das Befahren auf den gepflasterten Wegen von den Kabinen zum Stadion, sofern keine Feuchtigkeit oder Nässe vorhanden ist.


3. Sportgeräte müssen überprüft werden, ob spitze Ecken oder scharfe Kanten am Sportgerät vorhanden sind und diese zu Schäden an der Sportanlage führen oder Verletzungen bei Sporttreibenden verursachen.


4. Bei Verstößen gegen die Punkte 1 und 3 ist der Übungsleiter berechtigt, hiergegen verstoßende Personen von der Spielfläche bzw. aus dem Stadion zu verweisen.


5. Auf der Spielfläche und den Spielerbänken ist es verboten, Getränke oder Lebensmittel zu verzehren. Dies gilt nicht für Spieler und Mannschaftsverantwortliche während der Spiele und Trainingseinheiten auf den Spielerbänken.


6. Die Kabinen und Duschen müssen sauber hinterlassen werden. Müll gehört in die Abfalleimer, insbesondere gilt das für Klebebänder und Tapes.


Die Kabinentüren nach außen sind nach Betreten oder Verlassen der Kabine stets zu schließen.


7. Das Rauchen ist im kompletten Stadionbereich verboten.


8. Abfall ist in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen. Jeder hat seinen eigenen Müll wieder mitzunehmen oder in den Abfalleimern zu entsorgen.


9. Übermäßige Lärmbelästigung ist zu vermeiden. Dies gilt auch für das An- und Abfahren von der Spielstätte.


10. Den Anweisungen der Verantwortlichen des SC 04 Schwabach e.V. ist Folge zu leisten. Diese üben das Hausrecht aus.

 

 


FOLGEN SIE UNS!