TIPPS ZUR SPENDENQUITTUNG

Zuwendungsbestätigung über Spenden bis 200,- Euro:

 

Für Kleinspenden bis 200 Euro gilt der sogenannte vereinfachte Zuwendungsnachweis. Für solche Kleinspenden ist keine Zuwendungsbestätigung ("Spendenbescheinigung") nach amtlichem Muster nötig - es genügt der Überweisungs- oder Einzahlungsbeleg der Bank zur Vorlage beim Finanzamt.

 

Der Betrag von 200 Euro gilt für jede Einzelspende, nicht für die Summe der im Jahr geleisteten Spenden.

 

 

Zuwendungsbestätigung über Spenden ab 200,- Euro;

 

Bitte kontaktieren Sie Ihren Ansprechpartner oder die Geschäftsstelle des SC 04 Schwabach e. V., bezüglich Ihrer Bestätigung.

 

 

     Bitte machen Sie in beiden Fällen bei Ihrer Überweisung folgende Angaben:

 

     Empfänger: SC 04 Schwabach e.V.

 

     Verwendungszweck:
     Spende -
Skatestadion, Freistellung SC 04 Schwabach e.V.

    Steuer-Nr. 241/11050534 - Freistellung vom 02.10.2017