MIETBEDINGUNGEN


Mietbedingungen:

 

1. Zu-Stande-Kommen des Vertrages/Verfügbarkeit

Der Vertrag über Werbeanbringung kommt durch (schriftliche oder in Textform abgegebene) Bestätigung des Antrags zur Banden- und Bannerwerbung durch den SC 04 Schwabach e.V. zu Stande; in der Übersendung einer Rechnung oder einer Spendenquittung liegt in jedem Fall die Bestätigung.

Es gelten die jeweils gültigen Preislisten des SC 04 Schwabach e.V. (z.B. Partnerprogramm). Die Lage der jeweiligen Werbeanbringung richtet sich nach der Verfügbarkeit, wobei der SC 04 Schwabach e.V. sich bemüht, die Wünsche des Mieters zu beachten; der zeitliche Eingang der Anträge und auch die finale Baugestaltung werden berücksichtigt. Eine bestimmte Lage der Werbefläche kann nicht gewährt werden.

 

2. Laufzeit und Vertragsbeendigung

Im Rahmen des Partnerprogramms zum Neubau des Skatestadions beträgt die Laufzeit der jeweiligen Werbung (Banden, Banner usw.) 5 Jahre und beginnt zum Monatsersten des auf die Anbringung folgenden Monats. Der Vertrag endet nach Ablauf der 5 Jahre, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Wünscht der Mieter eine Verlängerung der jeweiligen Werbemaßnahme, so sind die Konditionen zwischen den Parteien neu auszuhandeln.

Der SC 04 Schwabach e.V. ist berechtigt, nach Beendigung der Werbemaßnahme die Bande kostenlos weiter zu nutzen, selbst wenn keine Fortsetzung der Werbemaßnahme vereinbart wird; ein Anspruch des Mieters auf Entfernung der Werbung bzw. der Aufschrift auf der Bande besteht nicht.

 

3. Zahlung

Der komplette Betrag ist spätestens zwei Wochen nach Bestätigung auf das Konto des SC 04 Schwabach e.V. zu bezahlen.

Kommt der Mieter mit der Zahlung in Verzug und leistet er trotz Mahnung nicht, ist der SC 04 Schwabach e.V. berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Es werden nach den rechtlichen Vorgaben Rechnungen oder Spendenquittungen ausgestellt.

 

4. Gestaltung der Werbeflächen

Die Gestaltung der Werbeflächen obliegt dem Mieter, gerne unterstützt der SC 04 Schwabach e.V. den Mieter im Rahmen seiner Möglichkeiten kostenlos (und ohne Anspruch des Mieters) bei der Gestaltung. Texte, Logos und Bilder sind vom Mieter in den vom SC 04 Schwabach e.V. vorgegebenen Formaten zu übersenden. Der Mieter hat auch eine verbindliche Freigabe vor Druckbeginn zu erteilen. Der Mieter sichert zu, dass durch seine Werbung und durch die übersandten Unterlagen keine Rechte Dritter verletzt werden.

Übersendet der Mieter trotz Aufforderung und Mahnung keine Druckunterlagen, so ist der SC 04 Schwabach e.V. berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei der Bandenwerbung ist der SC 04 Schwabach e.V. alternativ berechtigt, die Werbefläche ohne Werbung des Mieters zu errichten, wobei die umfassende Zahlungspflicht des Mieters bestehen bleibt.

Der SC 04 Schwabach e.V. behält sich das Recht vor, Inhalte von Werbemaßnahmen nicht zu berücksichtigen und abzulehnen. Dies gilt insbesondere, sollten Inhalte der Werbemaßnahmen im Widerspruch zu den Zwecken und Zielen des SC 04 Schwabach e.V. stehen oder gegen Gesetze oder das Anstandsgefühl verstoßen. Sollte eine einvernehmliche Regelung bzgl. der Gestaltung zwischen den Parteien nicht erzielt werden, ist der SC 04 Schwabach e.V. berechtigt, vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Ansprüche des Mieters entstehen in diesem Fall nicht.

 

5. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so werden hiervon die übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien vereinbaren schon jetzt, eine Regelung zu finden, der der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Schwabach.